Meine Praxis hat einen ÖGK-Kassenvertrag. Das bedeutet: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernimmt die ÖGK die Kosten der Behandlung. Teilrückvergütungen gibt es bei anderen Krankenkassen.
Gute Nachricht: Bei korrekt ausgestellter Verordnung entstehen Ihnen keine Kosten — die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten vollständig.
Kassenvertrag
Eigenkosten bei Verordnung
Einfache Schritte
Andere Kassen teilrückvergütet
ÖGK-Kassenvertrag aktiv
Vollständige Kostenübernahme bei ärztlicher Verordnung und Erfüllung der Voraussetzungen.
Damit die Behandlung reibungslos über die ÖGK abgerechnet werden kann, benötigen Sie folgende Dokumente:
Mit Diagnose sowie Anzahl und Dauer der Einheiten — ausgestellt von einem niedergelassenen Arzt oder Facharzt.
Falls vorhanden — relevante Vorbefunde, Arztbriefe oder Entlassungsberichte helfen mir, die Therapie gezielt zu planen.
Falls erforderlich — je nach Vorgabe oder Verordnung. Ich helfe Ihnen gerne dabei, wenn Sie unsicher sind.
Von der Verordnung bis zur ersten Therapieeinheit — unkompliziert und klar strukturiert.
Lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung mit Diagnose, Anzahl und Dauer der Einheiten ausstellen — beim Kinderarzt oder Facharzt.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich zuverlässig zurück.
Die Therapie startet — inklusive verständlicher Elternberatung und alltagstauglichen Tipps für zuhause.
Bei korrekt ausgestellter Verordnung und Erfüllung der ÖGK-Voraussetzungen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Teilrückvergütungen gibt es bei anderen Krankenkassen — frag einfach bei deiner Kasse nach.
Wenn du eine Beratung möchtest, ist das grundsätzlich mit Terminvereinbarung möglich.
Therapien auf Selbstzahler-Basis sind ohne Verordnung möglich.
Für die Kostenübernahme über die ÖGK ist jedoch eine Verordnung erforderlich.
Bei bestimmten Diagnosen oder längeren Therapieverläufen verlangt die ÖGK eine zusätzliche Genehmigung durch den Chefarzt der Kasse.
Dein behandelnder Arzt kann diese gemeinsam mit der Verordnung beantragen. Ich helfe dir gerne, wenn du Fragen dazu hast.
Mit der ÖGK besteht ein direkter Kassenvertrag — die Kosten werden vollständig übernommen.
Bei anderen Krankenkassen (z. B. SVS, BVAEB) gibt es in der Regel Teilrückvergütungen. Ich stelle dir gerne eine Honorarnote aus.
Ruf mich an oder schreib mir — ich melde mich zuverlässig zurück und helfe dir bei allen Fragen rund um die Verordnung.
Termin anfragen